Cookie-Richtlinie – Casino Steuer Hub

Wer auf Casino Steuer Hub die Besteuerung von Casino-Gewinnen nachschlägt, hinterlässt dabei dieselben technischen Spuren wie auf jeder anderen Website; diese Richtlinie beschreibt, welche das sind.

Inhaltsverzeichnis
  1. Notwendige und optionale Cookies
  2. Rechtsgrundlage
  3. Dienste Dritter
  4. Widerspruch
  5. Beschwerde

Notwendige und optionale Cookies

Notwendige Cookies sichern Lastverteilung, Verbindungssicherheit und die Erinnerung an eine getroffene Entscheidung; sie laufen mit der Sitzung aus, die Entscheidung selbst bleibt höchstens zwölf Monate gespeichert. Ergänzend liefern aggregierte Kennzahlen zu Aufrufen und Herkunft ein Bild davon, welche Steuerartikel überhaupt gelesen werden.

Rechtsgrundlage

Massgebend ist Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Zulässig ist die Bearbeitung, sofern vorher über Zweck und Umfang informiert und eine Ablehnung ermöglicht wird. Werden dabei Personendaten bearbeitet, gilt ergänzend das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung; lokaler Speicher und Zählpixel unterliegen denselben Regeln.

Dienste Dritter

Eingebundene Dienste können eigene Cookies setzen; für diese gilt zusätzlich die jeweilige Erklärung des Anbieters, ein Widerspruch dort ist getrennt zu erklären.

Widerspruch

Eine getroffene Entscheidung lässt sich im Cookie-Panel dieser Seite jederzeit ändern; unabhängig davon lassen sich Cookies über die Einstellungen jedes Browsers blockieren, wobei notwendige Cookies dabei Teile der Seite ausser Betrieb setzen.

Beschwerde

Zuständig für Aufsicht und Beschwerden bleibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB); bei einem Zugriff aus der EU kann daneben die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) greifen.