Datenschutz bei Casino Steuer Hub
Casino Steuer Hub ordnet die Besteuerung von Casino-Gewinnen in der Schweiz ein; diese Erklärung beschreibt, welche Personendaten dabei anfallen.
Weitergabe und Aufsicht
Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt; bekanntgegeben wird nur an Auftragsbearbeiter für Betrieb und Auslieferung sowie an Behörden, wenn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Eine Bekanntgabe ins Ausland setzt ein angemessenes Schutzniveau oder geeignete Garantien nach Art. 16 revDSG voraus. Für Aufsicht und Beschwerden bleibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern zuständig.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben Anspruch auf Auskunft (Art. 25 revDSG), auf Berichtigung, auf Löschung sowie auf Herausgabe oder Übertragung ihrer Daten (Art. 28 revDSG), zudem ein Widerspruchsrecht; die Auskunft erfolgt grundsätzlich unentgeltlich und innert 30 Tagen.
Serverprotokolle
Jeder Abruf erzeugt technische Einträge wie IP-Adresse, Zeitpunkt, angefragte Adresse und Browsertyp; sie dienen dem Betrieb und der Abwehr von Missbrauch und werden nach höchstens 90 Tagen gelöscht oder gekürzt.
Rechtsgrundlage
Grundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Eine vorherige Einwilligung ist dafür nicht erforderlich, wohl aber Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Richtigkeit und Datensicherheit nach Art. 6 revDSG; für Besucherinnen und Besucher aus der EU kann zusätzlich die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) gelten.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich ist der Betreiber von Casino Steuer Hub, erreichbar über die im Impressum genannte Adresse unter casinotipsch.com. Erfasst wird, was der Betrieb einer redaktionellen Publikation zur Besteuerung von Spielgewinnen erfordert: der Seitenabruf, die Cookie-Entscheidung und, sofern geschrieben wird, der Inhalt der Nachricht.
